Startseite / Home arrow staatl. Förderung?
Tuesday, 07 September 2010
 
 
staatl. Förderung PDF Drucken E-Mail

ImageVergütung: Sichern Sie sich Ihre Solarrente
Die Vergütungssätze regelt das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG welches am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Hiernach erfolgt die Solarstromvergütung wie folgt:

Wenn die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht ist, erhöht sich die Vergütung
- bis zu einer Leistung von 30 KW auf 43,01Cent/kWh.
- ab einer Leistung von 30 KW auf   40,91 Cent/kWh und
- ab einer Leistung von 100 KW auf  39,58 Cent/kWh

Die angegebenen Vergütungssätze gelten für Anlagen die 2009 installiert werden und das über 20 Jahre hinweg zuzüglich Anschlussjahr.
- Vom Gesetzgeber garantiert.-

Informieren Sie sich noch heute und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 02151-623953.

 
 
Top! Top!