| staatl. Förderung |
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Wenn die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht ist, erhöht sich die Vergütung Die angegebenen Vergütungssätze gelten für Anlagen die
2009 installiert werden und das über 20 Jahre hinweg zuzüglich Anschlussjahr. Informieren Sie sich noch heute und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 02151-623953. |
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