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Tuesday, 07 September 2010
 
 
Fragen & Antworten PDF Drucken E-Mail

ImageWie kann ich meine Anlage finanzieren?
Je nach dem auf welchen Gebäuden oder Freiflächen und je nach Größe der Investition kann man über verschiedene Kreditprogramme zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), innovativen Banken oder Bausparkassen erhalten.

Muss ich den gewonnenen Strom auch als Einnahme  versteuern?
Ja, aber Sie könne die Photovoltaikanlage auf 20 Jahre abschreiben und alle Ausgaben (z. B. Zinsen, Zählermiete, Versicherungen, etc.) gegenrechnen.

Kann ich die Umsatzsteuer beim Erwerb einer Photovoltaikanlage wieder zurückbekommen?
Ja, da Sie aus Sicht der Finanzämter einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und Sie den gesamten produzierten Strom Ihrem Energieversorger verkaufen. Mit einem Jahresumsatz
kleiner 16.200 Euro gelten SIe als Kleinunternehmer § 19 UStG und können freiwillig zur Mehrwertsteuer optieren. Im Gegensatz bekommen Sie auf Ihren verkauften Strom die Umsatzsteuer vom Energieversorger ausbezahlt, die 'Sie aber an das Finanzamt abführen müssen. Sprechen Sie unbedingt auch mit Ihrem Steuerberater!

 
 
Top! Top!